FEHLERHAFTE BAULEITPLANUNG

Täuschung der Bürger bei Aufstellungsbeschlüsse B-Pläne  

Der Aufstellungsbeschluss des ursprünglichen Bebauungspläne "ehem.Leichtmetallwerk" aus 2001 enthält im Auslegungsverfahren das Versprechen, eine neue Erschliessungstraße in das neue Gewerbegebiet aus westlicher Richtung von der B 184 abzweigend, zu errichten. Diese Straße hätte als "verlängerte Salzstraße" die Bahnanlagen überbrückt und an die B184 angebunden. Diese Planstraße war im Aufstellungsverfahren schlüssig nachgewiesen und hätte tatsächlich die geplante LKW- Entlastung erzeugen können. Diese Straße, die eben genau den aus dem Gewerbegebiet resultierenden LKW- Verkehr aus den Wohngebieten südlich und westlich hätte herausgehalten, ist bislang auch nach 20 Jahren, nicht gebaut. Der Andienungsverkehr in und aus dem Gewebegebiet bzw. Industriegebiet findet somit zwangsweise über die Wohngebietsstraße "Leipziger Straße" statt. Es finden keine Geschwindigkeitskontrollen des Schwerverkehrs statt. Über eine Petition war es uns in 2015 gelungen, ein LKW- Geschwindigkeitslimit von 30 km/h durchzusetzen. Allein halten die wenigsten LKW diese Beschränkung ein.

Im Aufstellungsbeschluss 2001 hat man durchaus erkannt, dass das Gewerbe- bzw. Industriegebiet für umfangreichen Schwerverkehr sorgen wird, den man aus der südlichen und westlichen Wohnlage heraushalten sollte (Seite 18). Bis heute ist diese Entlastungsstraße über die Bahnlinie zu B184 ("verlängerte Salzstraße") nicht gebaut und genau der befürchtete Schwerverkehr wird seit 20 Jahren durch das Wohngebiet Leipziger Straße geführt.          

AUSZUG AUS DEM PLANVERFAHREN DES AUFSTELLUNGSBESCHLUSS aus 2001: 

"7.1.4 Verkehrsflächen // 7.1.4.1 Äußere Verkehrserschließung - Die äußere Erschließung und Anbindung des Industriestandortes an das überregiona­le Straßennetz hat nachfolgend genannte zwei Aufgaben zu lösen:

- Die möglichst konfliktarme Abführung des Schwerverkehrs aus dem Plangebiet zu den Bundesstraßen 2 und 184 und damit zu den Bundesautobahnen BAB 9 und 14 sowie

- die möglichst weiträumige Umgehung der empfindlichen Bereiche (Wohn- und dörfliche Mischgebiete) im Westen und Süden des Plangebietes.

Damit sollen die Durchfahrten von Lkw durch den Ort weitgehend vermieden und Problemstellen (z. B. an der Unterführung ICE-Bahnstrecke) umfahren werden. Zur Zeit bewegt sich der zum Plangebiet führende Verkehr von der B 184 über die Kreuzung B 184/Leipziger Straße (ehemalige S 8) durch das südliche Rackwitzer Wohngebiet und die Unterführung der ICE-Strecke von Süden her auf das Werk zu. Die zweite Zufahrtsmöglichkeit, die gegenwärtig existiert, ist die von der Leipziger Straße im Südosten des Gebietes. Diese ist jedoch aufgrund der noch bestehenden Hindernisse (Einfriedungsmauer und fehlender Straßenausbau im Gebietsinneren) nur für das Unternehmen Leistner nutzbar. Die gegenwärtig noch vorhandenen beiden Haupteingangstore zum ehemaligen Leichtmetallwerk, die sich zur Ortslage hin öffnen, entfallen und die Zugänge zum Gebiet werden neu geordnet:

.....

Für die Anbindung an die B 184 wird vorteilhaft der nördliche, neue Abschnitt der über die ICE-Strecke westlich am Rand des Industriegebietes entlang führenden Straße (Salzstraße) genutzt. Diese Straße soll im Zusammenhang mit dem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 kurzfristig ausgebaut werden, um die verkehrliche Erschließung des Bebauungsgebietes zu verbessern. ..... Dabei wurde Einvernehmen erzielt, daß die Gemeinde Rackwitz die Ersatzstraße entsprechend der bestätigten Planungen übernimmt. Sollten im Bereich der Anbindung der Planstraße A zum ehemaligen Leichtmetallwerk an dieser Gemeindestraße noch Anschlußarbeiten erforderlich werden, so werden diese durch die Gemeinde realisiert. Gemäß des geschilderten Konzeptes wird der nach Süden abfließende Verkehr über die im Südosten des Industriegebietes in der Ortsrandsituation liegenden Straße auf die jetzige Gemeindeverbindungsstraße (früher Staatsstraße 8) geführt. Für die bauli­che Gestaltung der neuen Kreuzung der Straße mit der Planstraße A und der Bahner­satzmaßnahme wurde das Erfordernis eines Linksabbiegestreifens entsprechend der Anregung des Straßenbauamtes Leipzig (siehe Stellungnahme vom 19.01.1999) ge­prüft und ein Linksabbiegestreifen geplant. Für den Bau, die Unterhaltung und die Ab­lösung der Unterhaltungsmehrkosten ist vor Baubeginn eine Vereinbarung zwischen Straßenbauverwaltung und Gemeinde abzuschließen. Von hier aus kann der Verkehr über Zschölkau zur B 2 gelangen. Ein entsprechender Knotenausbau an der B 2 ist vorhanden. Bis zum Knoten B 2/S 8 beträgt die Entfernung 2,2 km, bis zur Autobahnauffahrt BAB 14 ca. 6,2 km. Nach Norden ist die B 184 ca. 250 m entfernt. Durch den nahegelegenen Bahnhof Rackwitz ist das Gebiet gut an den schienenge­bundenen ÖPNV Leipzig - Delitzsch - Bitterfeld angeschlossen."

Dieses Fehlverhalten der Gemeinde setzt sich beim Aufstellungsbeschluss des B-Plan "Biogasanlage" fort. Dort wird einfach eine Anbindung an das bestehende "Straßennetz" ausgeführt und der Hinweis, dass die Beschickung der Biogasanlage "...über Wiesen und Felder" erfolgt. Das auch dies eine Lüge ist, zeigen die Traktoren und der Dienstleisterverkehr des Lohnunternehmers ZIRNGIEBEL, der durch die Wohnlage Leipziger Straße erfolgt. Auch hier hat die Gemeinde durch Verzicht einer konkreten Andienungsverpflichtung aus dem B-Plan dem Schwerverkehr (LKW und Traktoren) Türen und Tore für die einfache Ortsdurchfahrt geöffnet. Mit weiser Planung hätte man eben die Ortsdurchfahrt durch die Leipziger Straße im B-Plan untersagt und eine Andienungsverpflichtung über die Buchenwalder Straße in die B-Planung aufgenommen. Hier kommt erschwerend hinzu, dass die Gemeinde in Täuschungsabsicht gegenüber den Bürgern später dem Biogas-Betreiber massive jährliche Mehrfahrten, als im B-Plan zugestanden und dort abgewogen,gestattet hat. Dies ist im Rahmen des Bauplaungsrecht schlichtweg ein Rechtsverstoß, der der Gemeinde aber vollkommen egal ist. Bürger wurden und werden belogen, hingehalten und getäuscht.

Mit dem Bau der Südumfahrung 2015 "Schladitzer Bucht" und spätere Widmung der Straße an die Gemeinde wurde und wird weitere LKW- Belastungen in die Ortslage "Leipziger Straße" getragen. Dies erfolgte wieder entwender in Unkenntnis des zu erwartenden LKW- Mautausweichverkehrs oder absichtlich. Bemäntelt wurde der Straßenbau als touristische Erschliessungsverbesserung des Sees "Schladitzer Bucht". Die Wahrheit ist, dass die gesamte Fahrstrecke mautfrei ist. Die Gemeinde hat eine attraktive Mautausweichstrecke in die bestehenden Gewerbegebiete in Richtung und aus Richtung Autobahn Abfahrt Nord geschaffen. Des weiteren hat sie damit das Güterverkehrszentrum Radefeld sowie den Automobilhersteller Porsche mit den Gewerbe/ Industriegebieten in der Ortslage Rackwitz und dem Gewerbegebiet "Hohenossig" verknüpft. Auch hier fehlt dann die Schutzplanung für die Bürger aufgrund des zu erwartenden LKW- Verkehrs. Wiederholt lässt sich erkennen, dass die Gemeinde schlichtweg in Täuschungsabsicht gegenüber ihren Bürgern unfähig ist, die Schutzbedürftigkeit der Bürger gegen Lärm, Schmutz und Sachbeschädigungen zu erkennen und auch bei Planungsfenstern in Gebieten über die Gemeindegrenze hinaus zu vertreten.

Dieses fortwährende Verhalten der Gemeinde zur Gründung der Bürgerinitiative, weil kein Verwaltungspartner hier die offensichtlichen Fehler beheben möchte. Fehler in der Bauplanung reihen sich an Fehler, leider immer zu Lasten der betroffenen Bürger.